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FAQ - Häufig gestellte Fragen



Willkommen bei eurcparts

eurcparts unterstützt Unternehmen der Automotive- und Custom-Parts-Branche bei grenzüberschreitenden Marktzugangsfragen innerhalb der Europäischen Union. Über das Portal können Sachverhalte strukturiert erfasst, Genehmigungsgrundlagen bewertet sowie Verfahren nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (MRP), SOLVIT-Verfahren und gegebenenfalls weitere Schritte zur Durchsetzung von Marktzugangsrechten vorbereitet werden. Wir begleiten unsere Mandanten dabei nicht nur durch MRP- und SOLVIT-Verfahren, sondern unterstützen sie auf Wunsch auch darüber hinaus, wenn eine weitergehende rechtliche Klärung im Zielland erforderlich wird.

Im nachfolgenden FAQ-Bereich finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Produkte, Produktfamilien, Genehmigungen, Produktkombinationen, Zielländer, Verfahrensabläufe, Kosten sowie die Nutzung des eurcparts-Portals. Ziel ist es, typische Fragestellungen bereits im Vorfeld zu beantworten und Ihnen die Einreichung Ihres Anliegens so einfach wie möglich zu machen.


1. Allgemeines zu eurcparts

eurcparts ist das von TMWP EUwise Advisors entwickelte Informations-, Intake- und Verfahrensportal für Unternehmen der Automotive- und Custom-Parts-Branche. Das Portal unterstützt Unternehmen bei grenzüberschreitenden Marktzugangsfragen innerhalb der Europäischen Union und dient der strukturierten Erfassung, Bewertung und Begleitung von MRP-, SOLVIT- und gegebenenfalls weiterführenden Verfahren. 

eurcparts richtet sich insbesondere an Hersteller, Händler, Importeure, Distributoren, Werkstätten, Fahrzeugumbauer sowie andere Unternehmen der Automotive- und Custom-Parts-Branche, die Produkte innerhalb der Europäischen Union vermarkten oder nutzen möchten. 

Derzeit liegt der Schwerpunkt auf den Pilotländern Belgien, Frankreich, Spanien und Italien. Das System wird schrittweise erweitert. Ziel ist es, künftig Informationen und Verfahren für sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereitzustellen. 

eurcparts unterstützt bei Verfahren nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Procedure – MRP), bei SOLVIT-Verfahren sowie bei kombinierten MRP-/SOLVIT-Verfahren. Darüber hinaus unterstützt TMWP bei Bedarf bei der Bewertung weiterführender Handlungsoptionen. 

Der VDAT unterstützt das Projekt als Branchenverband und bringt die praktischen Interessen und Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen ein. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Marktzugang für Unternehmen der Automotive- und Custom-Parts-Branche innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. 

TMWP EUwise Advisors entwickelt und betreibt eurcparts. TMWP prüft eingereichte Sachverhalte, begleitet MRP- und SOLVIT-Verfahren, unterstützt bei der Kommunikation mit Behörden und dokumentiert die im Projekt gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse. 

Nein. eurcparts ist weder eine Behörde noch eine Genehmigungs- oder Zulassungsstelle. Das Portal dient der Erfassung, Bewertung und Begleitung von Sachverhalten. Genehmigungen, Zulassungen und behördliche Entscheidungen werden ausschließlich von den jeweils zuständigen Behörden und Institutionen erteilt. 


2. MRP-Verfahren (Mutual Recognition)

eurcparts wurde entwickelt, um Unternehmen der Automotive- und Custom-Parts-Branche beim grenzüberschreitenden Marktzugang innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen. Ziel ist es, Informationen zu bündeln, Marktzugangshürden frühzeitig zu erkennen und Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Binnenmarktrechte zu begleiten. 

Das Mutual-Recognition-Verfahren (MRP) basiert auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung innerhalb des europäischen Binnenmarkts. Vereinfacht gesagt kann ein Produkt, das in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten vermarktet oder verwendet werden. 

Ein MRP-Verfahren kann in Betracht kommen, wenn ein Produkt im Herkunftsstaat rechtmäßig vermarktet wird oder verwendet werden darf und im Zielland zusätzliche Anforderungen gestellt werden oder Unsicherheit über den Marktzugang besteht. Ob ein MRP-Verfahren im Einzelfall geeignet ist, wird im Rahmen der Vorprüfung bewertet. 

Das Verfahren richtet sich insbesondere an Hersteller, Händler, Importeure, Distributoren, Werkstätten und andere Unternehmen, die Produkte innerhalb der Europäischen Union vermarkten oder grenzüberschreitend einsetzen möchten. 

Ein MRP-Verfahren kann dazu beitragen, Marktzugangshürden frühzeitig zu erkennen, Behördenfragen strukturiert zu bearbeiten und die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Vertrieb oder die Nutzung von Produkten innerhalb der Europäischen Union zu klären. 

Nach Einreichung des Sachverhalts erfolgt zunächst eine Vorprüfung. Anschließend werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet und die Genehmigungs- oder Zulassungsgrundlagen geprüft. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann ein MRP-Verfahren vorbereitet und begleitet werden. Hierzu kann auch die Kommunikation mit den zuständigen Stellen des Ziellandes gehören. 

Die Dauer eines MRP-Verfahrens hängt vom Einzelfall, der Vollständigkeit der Unterlagen sowie den Reaktionszeiten der beteiligten Stellen ab. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer kann nicht zugesichert werden. 

Die konkret benötigten Unterlagen hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab. Typischerweise können insbesondere Genehmigungsunterlagen, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen, Prüfberichte, Nachweise über das rechtmäßige Inverkehrbringen sowie behördliche Schreiben relevant sein. 

Die zuständigen Stellen können die Anerkennung oder Vermarktung eines Produkts nicht beliebig ablehnen. Ob eine Ablehnung rechtlich zulässig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall, den vorliegenden Nachweisen und den konkreten Anforderungen des Ziellandes ab. 

Die Anforderungen können sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden. Daher wird grundsätzlich für jedes Zielland eine eigenständige Bewertung vorgenommen. 

Wird ein Produkt im Zielland nicht anerkannt oder werden zusätzliche Anforderungen gestellt, erfolgt zunächst eine Bewertung der behördlichen Begründung. Je nach Sachverhalt können ergänzende Nachweise eingereicht, weitere Gespräche geführt oder andere Verfahrensschritte geprüft werden. 

Ein erfolgreich abgeschlossenes Verfahren kann wertvolle Erkenntnisse für weitere Marktzugangsaktivitäten liefern. Die tatsächlichen rechtlichen Folgen hängen jedoch immer vom jeweiligen Sachverhalt, Produkt und Zielland ab. 


3. SOLVIT-Verfahren

SOLVIT ist ein von den EU-Mitgliedstaaten betriebenes Netzwerk zur außergerichtlichen Lösung grenzüberschreitender Probleme, die durch die mögliche fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch Behörden entstehen können. SOLVIT ist kein Gericht und erlässt keine verbindlichen Entscheidungen. 

SOLVIT kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Problem mit einer Behörde eines EU-Mitgliedstaates besteht und der Verdacht besteht, dass europäische Binnenmarktregeln nicht korrekt angewendet wurden. 

SOLVIT steht Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung, die von einer grenzüberschreitenden Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde innerhalb der Europäischen Union betroffen sind. 

Nach Prüfung des Sachverhalts wird bewertet, ob eine SOLVIT-Eskalation geeignet erscheint. Anschließend werden die erforderlichen Informationen und Unterlagen aufbereitet und das Verfahren bei den zuständigen SOLVIT-Stellen eingeleitet. 

Die tatsächliche Verfahrensdauer hängt vom jeweiligen Sachverhalt sowie von den beteiligten Stellen ab. Auf die Bearbeitungsdauer der SOLVIT-Stellen oder Behörden hat TMWP keinen Einfluss. 

Erforderlich sind regelmäßig eine Beschreibung des Problems, relevante Behördenkorrespondenz, vorhandene Nachweise sowie alle Unterlagen, die für das Verständnis und die Bewertung des Sachverhalts erforderlich sind. 

Nein. SOLVIT ist kein Gericht und kann keine behördlichen Entscheidungen aufheben. Ziel von SOLVIT ist die Suche nach einer pragmatischen und einvernehmlichen Lösung zwischen den beteiligten Behörden. 

SOLVIT ist ein außergerichtliches Verfahren. Es kann in geeigneten Fällen eine Alternative zu gerichtlichen Schritten darstellen, ersetzt diese jedoch nicht. 

Die Erfolgsaussichten hängen immer vom konkreten Einzelfall ab. Eine bestimmte Erfolgsquote oder ein bestimmter Verfahrensausgang kann weder von SOLVIT noch von TMWP zugesichert werden. 

SOLVIT kann insbesondere dann relevant werden, wenn ein MRP-Verfahren nicht zum gewünschten Ergebnis führt oder sich Hinweise darauf ergeben, dass europäische Binnenmarktregeln möglicherweise nicht korrekt angewendet wurden. 


4.MRP + SOLVIT

Ein kombiniertes MRP-/SOLVIT-Verfahren kann in Betracht kommen, wenn zunächst eine Klärung im Rahmen eines MRP-Verfahrens angestrebt wird, gleichzeitig aber die Möglichkeit besteht, dass anschließend eine SOLVIT-Eskalation sinnvoll werden könnte. 

Nein. Eine SOLVIT-Eskalation erfolgt nicht automatisch. Nach Abschluss oder Zwischenstand des MRP-Verfahrens wird zunächst geprüft, ob ein SOLVIT-Verfahren im konkreten Einzelfall geeignet erscheint. 

Wir verpflichten uns, schnelle und effektive Lösungen anzubieten, um Ihre Zufriedenheit zu gewährleisten.

Die Eignung eines SOLVIT-Verfahrens wird zunächst fachlich bewertet. Die Einleitung eines SOLVIT-Verfahrens erfolgt anschließend nur mit Zustimmung des Mandanten. 

Die Kombination ermöglicht zunächst eine strukturierte Bearbeitung des Sachverhalts im Rahmen des MRP-Verfahrens. Sollte das gewünschte Ergebnis nicht erreicht werden, kann geprüft werden, ob eine SOLVIT-Eskalation zusätzliche Möglichkeiten eröffnet. 

Ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Häufig werden die bereits im MRP-Verfahren verwendeten Dokumente ergänzt durch behördliche Schreiben, Entscheidungen oder weitere Nachweise zum Ablauf des Verfahrens. 


5. Genehmigungen

Eine EU-Typgenehmigung ist eine Genehmigung für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder technische Einheiten nach den einschlägigen europäischen Vorschriften. Sie bestätigt, dass die jeweiligen Anforderungen des Genehmigungssystems erfüllt wurden. 

ECE- bzw. UNECE-Genehmigungen beruhen auf internationalen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Viele dieser Regelungen werden innerhalb der Europäischen Union angewendet und anerkannt. 

Die Teiletypgenehmigung (TTG) ist eine nationale Genehmigungsgrundlage für bestimmte Fahrzeugteile. Sie dient dem Nachweis, dass das betreffende Produkt die hierfür maßgeblichen Anforderungen erfüllt. 

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung eines Fahrzeugteils für die in der ABE genannten Anwendungsbereiche und Fahrzeugtypen. 

Ein Produkt gilt grundsätzlich dann als rechtmäßig im Verkehr gebracht, wenn es im Herkunftsstaat unter Beachtung der dort geltenden Anforderungen vermarktet oder bereitgestellt werden darf. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt stets vom Einzelfall ab. 

Ein Teilegutachten ist ein technischer Nachweis oder Prüfbericht zu einem Fahrzeugteil. Es ist keine Genehmigung im eigentlichen Sinne, kann aber Grundlage weiterer Prüfungen oder Eintragungen sein. 

Eine allgemeingültige Aussage ist nicht möglich. Für die erste Bewertung sind insbesondere die jeweiligen Genehmigungs- und Zulassungsgrundlagen, die vorhandenen Nachweise sowie der konkrete Sachverhalt relevant. 

Ein Teilegutachten dokumentiert technische Prüfungen, stellt jedoch nicht zwingend eine eigenständige Genehmigungsgrundlage dar. Deshalb kann im Einzelfall eine weitergehende Prüfung erforderlich sein. 

Die Genehmigungs- oder Zulassungsgrundlage gehört zu den wichtigsten Informationen für die Erstbewertung eines Sachverhalts. Sie hilft dabei, die Ausgangssituation im Herkunftsstaat besser einzuordnen. 


6. Produktfamilien

Eine Produktfamilie ist eine Gruppe technisch verwandter Produkte, die für die Zwecke von eurcparts gemeinsam betrachtet werden können. Sie dient der strukturierten Erfassung und Bewertung von Sachverhalten. 

Produktfamilien ermöglichen eine übersichtliche und standardisierte Erfassung von Sachverhalten. Gleichzeitig helfen sie dabei, ähnliche Fälle und regulatorische Fragestellungen besser miteinander zu vergleichen. 

Produktfamilien werden bei eurcparts grundsätzlich nach regulatorischen Gesichtspunkten gebildet. Entscheidend ist weniger die konkrete technische Ausgestaltung eines Produkts als vielmehr die Frage, ob vergleichbare Anforderungen, Verfahren oder Marktzugangsthemen betroffen sind. 

Die Produktfamilie bildet die Oberkategorie. Das Produkt beschreibt die konkrete Produktart innerhalb dieser Kategorie. 

Beispiel: 

Produktfamilie: 

  • Fahrwerk & Fahrdynamik 

Produkte: 

  • Gewindefahrwerk 

  • Sportfahrwerk 

  • Hydraulisches Fahrwerk 

Eine zu starke Unterteilung würde die Fallaufnahme unnötig komplex machen. Daher werden technisch ähnliche Produkte zunächst gemeinsam betrachtet, solange dies für die regulatorische Bewertung sinnvoll erscheint. 

Ja. Produktfamilien können jederzeit erweitert oder weiter differenziert werden, wenn praktische Erfahrungen oder neue Erkenntnisse zeigen, dass dies erforderlich oder sinnvoll ist. 


7. Produktkombinationen

Von einer Produktkombination spricht man, wenn mehrere Produkte oder Komponenten gemeinsam an einem Fahrzeug verwendet werden. Beispiele hierfür sind Fahrwerk und Räder, Fahrwerk und Spurverbreiterung oder Räder und Bremsanlage. 

Für die Bewertung eines Sachverhalts kann es relevant sein, ob ein Produkt allein oder gemeinsam mit anderen Komponenten verwendet wird. Deshalb erfasst eurcparts neben Einzelprodukten auch Produktkombinationen. 

Eine Kombination gilt grundsätzlich dann als genehmigt, wenn die gemeinsame Verwendung bereits durch die maßgeblichen Genehmigungsunterlagen, Freigaben, Eintragungen oder sonstigen Nachweise abgedeckt ist. Die Beurteilung erfolgt immer anhand des konkreten Einzelfalls. 

Eine Kombination kann genehmigungs- oder abnahmepflichtig sein, wenn die beteiligten Komponenten zwar jeweils für sich betrachtet zulässig sind, die gemeinsame Verwendung jedoch gesondert bewertet oder nachgewiesen werden muss. 

Dieser Status bedeutet, dass vor der Nutzung oder Anerkennung der konkreten Fahrzeugkonfiguration eine technische Prüfung oder Begutachtung erforderlich sein kann. Welche Anforderungen gelten, hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage und dem konkreten Sachverhalt ab. 

Nicht zwingend. Die Genehmigung einzelner Komponenten bedeutet nicht automatisch, dass jede beliebige Kombination dieser Komponenten bereits geprüft oder freigegeben wurde. Ob weitere Nachweise erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. 

Fahrwerk und Räder können sich gegenseitig beeinflussen. Deshalb kann die gemeinsame Verwendung für die technische Bewertung einer Fahrzeugkonfiguration von Bedeutung sein. Ob dies im Einzelfall relevant ist, hängt von den konkreten Produkten und den vorliegenden Nachweisen ab. 

Ist eine Produktkombination im Herkunftsstaat bereits bewertet, genehmigt oder eingetragen worden, kann dies für die weitere Prüfung von Bedeutung sein. Welche rechtlichen Folgen dies im Zielland hat, hängt jedoch stets vom konkreten Sachverhalt und den dort geltenden Anforderungen ab. 


8. Zielländer

Derzeit liegt der Schwerpunkt auf den Pilotländern Belgien, Frankreich, Spanien und Italien. Weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen schrittweise ergänzt werden. 

Ja. Ziel von eurcparts ist der schrittweise Ausbau der Länderprofile und Verfahren auf sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 

Trotz gemeinsamer europäischer Binnenmarktregeln können Verfahren, Nachweise oder Verwaltungspraktiken der Mitgliedstaaten voneinander abweichen. Genau diese Unterschiede können bei grenzüberschreitenden Marktzugangsfragen relevant werden. 

Soweit verfügbar, stellt eurcparts Informationen zu zuständigen Stellen, Verfahrenswegen, typischen Anforderungen, Produktgruppen und sonstigen marktzugangsrelevanten Besonderheiten bereit. Die Inhalte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. 

Auch in diesem Fall kann ein Sachverhalt eingereicht werden. Die Prüfung erfolgt dann auf Grundlage der verfügbaren Informationen und gegebenenfalls ergänzender Recherchen oder behördlicher Rückfragen. 

Das Zielland gehört zu den wichtigsten Informationen für die Erstbewertung eines Sachverhalts. Zuständige Behörden, Verfahren und mögliche Anforderungen können sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden. 


9. Kosten

Die Kosten eines MRP-Verfahrens richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Die jeweils aktuellen Preise und Verfahrenspauschalen können der gültigen Preisliste von eurcparts entnommen werden. 

Die Kosten eines SOLVIT-Verfahrens richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Preise und Vergütungsvereinbarungen. 

Für kombinierte Verfahren gelten gesonderte Verfahrenspauschalen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Sachverhalts. 

Die Übermittlung eines Intake-Formulars begründet noch kein Mandatsverhältnis. Kosten entstehen grundsätzlich erst nach Prüfung des Sachverhalts und ausdrücklicher Mandatsannahme durch TMWP EUwise Advisors. 

Nein. Das Absenden eines Sachverhalts über das Portal ist noch keine kostenpflichtige Beauftragung. Ein Mandat kommt erst durch ausdrückliche Annahme zustande. 

Behördengebühren, Abgaben oder sonstige Fremdkosten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Verfahrenspauschalen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

Übersetzungsleistungen sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Verfahrenspauschalen, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. 

Nein. Gerichts- und Verwaltungsgerichtskosten sind nicht Bestandteil der standardisierten Verfahrensleistungen von eurcparts. 

Nein. Kosten externer Rechtsanwälte oder sonstiger Verfahrensbevollmächtigter sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Verfahrenspauschalen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

Da jedes Zielland eigenständig geprüft wird und unterschiedliche Anforderungen bestehen können, kann bei mehreren Zielländern zusätzlicher Aufwand entstehen. Die Vergütung richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. 


10. Bearbeitungszeiten

Nach Eingang einer Anfrage prüft TMWP grundsätzlich innerhalb von zwei bis drei Werktagen, ob die eingereichten Angaben und Unterlagen für eine erste Bewertung ausreichend sind. 

Nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Informationen erfolgt die fachliche Erstprüfung. Anschließend wird entschieden, ob das Mandat angenommen, weiter aufgeklärt oder abgelehnt wird. 

Die inhaltliche Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme und nachdem die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu können beispielsweise vollständige Unterlagen oder eine Vergütungsvereinbarung gehören. 

Die Dauer eines MRP-Verfahrens hängt vom jeweiligen Sachverhalt, der Vollständigkeit der Unterlagen, der Komplexität des Falls sowie den Reaktionszeiten der beteiligten Stellen ab. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer kann nicht zugesichert werden.

Auch die Dauer eines SOLVIT-Verfahrens hängt vom Einzelfall und den beteiligten Stellen ab. Auf die Bearbeitungsdauer der SOLVIT-Zentren oder Behörden hat TMWP keinen Einfluss.

Bearbeitungszeiten werden insbesondere durch die Vollständigkeit der Unterlagen, die Mitwirkung des Mandanten, die Komplexität des Sachverhalts, die Anzahl der beteiligten Stellen sowie die Reaktionszeiten von Behörden und Institutionen beeinflusst. 

Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen in der Regel zu einer Rückfrage. Die weitere Bearbeitung erfolgt erst, wenn die benötigten Informationen vollständig vorliegen. 


11. Unterlagen

Sinnvoll sind insbesondere Genehmigungsunterlagen, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen, Prüfberichte, Behördenkorrespondenz sowie Nachweise zum rechtmäßigen Inverkehrbringen oder zur Nutzung des Produkts. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Von besonderer Bedeutung sind regelmäßig Genehmigungs- und Zulassungsunterlagen, technische Nachweise, behördliche Schreiben, relevante Bescheide sowie Unterlagen, die den bisherigen Werdegang des Produkts dokumentieren.

Ja. Fehlende Unterlagen können grundsätzlich nachgereicht werden. Dies kann jedoch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. 

Ob Übersetzungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Zielland, dem Verfahrensstand und den Anforderungen der beteiligten Stellen ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. 

Die jeweils zulässigen Dateiformate ergeben sich aus den technischen Vorgaben des Portals. Sofern ein Dokument nicht hochgeladen werden kann, informiert das System oder TMWP über mögliche Alternativen. 

Die zulässige Dateigröße richtet sich nach den technischen Einstellungen des Portals. Falls die maximale Dateigröße überschritten wird, können Unterlagen gegebenenfalls in mehreren Dateien übermittelt werden. 


12. Behördenkontakte

Ja. Soweit dies vom Mandat umfasst ist, unterstützt TMWP bei der Kommunikation mit zuständigen Behörden, Kontaktstellen und sonstigen Institutionen.+1 

Product Contact Points (PCP) sind von den Mitgliedstaaten benannte Kontaktstellen, die Informationen zu nationalen Vorschriften und Anforderungen bereitstellen. Sie können bei grenzüberschreitenden Marktzugangsfragen eine wichtige Anlaufstelle sein. 

Welche Behörden beteiligt sind, hängt vom Produkt, dem Zielland und dem jeweiligen Sachverhalt ab. Hierzu können beispielsweise Marktüberwachungsbehörden, Zulassungsstellen, technische Dienste oder andere zuständige Einrichtungen gehören. 

Nicht zwingend. Ob eine direkte Kontaktaufnahme erforderlich oder sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. 

Grundsätzlich ja. Sofern bereits ein Mandat besteht, empfiehlt sich jedoch eine Abstimmung mit TMWP, um widersprüchliche Informationen oder unnötige Doppelkommunikation zu vermeiden. 


13. Rechtsbehelfe

Führt ein MRP-Verfahren nicht zum gewünschten Ergebnis, wird der Sachverhalt zunächst erneut bewertet. Dabei wird geprüft, ob ergänzende Nachweise, weitere Gespräche mit Behörden oder andere Verfahrensschritte sinnvoll erscheinen.  

SOLVIT ist ein außergerichtliches Verfahren. Wird keine zufriedenstellende Lösung erreicht, können je nach Sachverhalt weitere Handlungsoptionen geprüft werden. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom Einzelfall und den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften ab.  

Ja. TMWP unterstützt Mandanten bei der Bewertung möglicher weiterer Schritte und der Einschätzung von Chancen, Risiken und Alternativen. Die konkrete Vorgehensweise richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.  

Ein nationaler Rechtsbehelf kann insbesondere dann relevant werden, wenn behördliche Entscheidungen weiterhin Bestand haben und keine außergerichtliche Lösung erreicht werden konnte. Ob ein Rechtsbehelf sinnvoll oder aussichtsreich erscheint, ist stets anhand des konkreten Sachverhalts zu beurteilen.  

Ja. TMWP unterstützt auf Wunsch bei der Aufarbeitung des Sachverhalts, der Dokumentation des bisherigen Verfahrensverlaufs und der Vorbereitung möglicher weiterer Schritte.  

Nein. Gerichts- und Verwaltungsgerichtsverfahren sind grundsätzlich nicht Bestandteil der standardisierten MRP- und SOLVIT-Leistungen. Soweit eine gerichtliche Klärung in Betracht kommt, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Prüfung und Beauftragung.  


14. Datenschutz

Verarbeitet werden grundsätzlich nur die Daten, die für die Bearbeitung des jeweiligen Sachverhalts erforderlich sind. Hierzu können insbesondere Kontakt-, Unternehmens-, Produkt-, Verfahrens- und Dokumentationsdaten gehören.  

Zugriff auf die Daten erhalten ausschließlich die mit der Bearbeitung des Sachverhalts befassten Personen sowie die Stellen, die für die Durchführung des jeweiligen Verfahrens erforderlich sind. Der Zugriff erfolgt nach dem Prinzip der Erforderlichkeit.  

Die Speicherdauer richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben, den vertraglichen Vereinbarungen sowie den Erfordernissen der Verfahrens- und Mandatsbearbeitung. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen von eurcparts und TMWP.  

Soweit dies für die Bearbeitung des Sachverhalts oder die Durchführung eines Verfahrens erforderlich ist, können Informationen und Unterlagen an zuständige Behörden, Kontaktstellen oder andere beteiligte Institutionen übermittelt werden.  

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Durchführung des jeweiligen Verfahrens erforderlich ist, eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Betroffene eingewilligt hat. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen von eurcparts.  


15. Portalnutzung

Die Registrierung erfolgt über das eurcparts-Portal. Nach Eingabe der erforderlichen Angaben erhalten Sie Zugriff auf die für Sie freigegebenen Funktionen und Verfahren.  

Über das jeweilige Intake-Formular können Sie die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu Ihrem Sachverhalt strukturiert erfassen und an eurcparts übermitteln.  

Der aktuelle Bearbeitungsstand kann über das Mandantenportal eingesehen werden. Darüber hinaus informiert TMWP bei wesentlichen Verfahrensschritten und Entwicklungen.  

Dokumente können über die dafür vorgesehenen Upload-Funktionen des Portals hochgeladen und dem jeweiligen Sachverhalt zugeordnet werden.  

Rückfragen von TMWP können direkt über das Portal oder über die jeweils vorgesehenen Kommunikationswege beantwortet werden.  

Benachrichtigungen erfolgen grundsätzlich über die im Portal hinterlegten Kommunikationskanäle und informieren über wichtige Verfahrensschritte, Rückfragen oder Statusänderungen.  

Zugriff auf die Fallakte haben ausschließlich berechtigte Personen im Rahmen der jeweiligen Verfahrensbearbeitung sowie die von Ihnen autorisierten Nutzer Ihres Unternehmens.